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Haushaltsführungsschaden?

Wer Auto fährt, ist ständig dem Risiko ausgesetzt in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Es gibt zwar zahlreiche bekannte Schadensersatzansprüche (Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, An- und Abmeldegebühren, Schmerzensgeld, Fahrtkosten zum Arzt, Fahrtkosten für Besuche, Kostenpauschale) die man gegen den Unfallgegner geltend machen kann, der Haushaltsführungsschaden ist jedoch weitestgehend unbekannt.

Wird man bei einem Verkehrsunfall verletzt, wird man wegen der Verletzungen seine Pflichten im Haushalt nicht so erfüllen können wie vorher. Grundsätzlich bestände dann die Möglichkeit eine Haushaltshilfe einzustellen, die natürlich bezahlt werden muss. Übernimmt diese zusätzliche Arbeit ein Familienmitglied sind diese „überobligatorischen“ Anstrengungen vom Schädiger gleichwohl mit teilweise bis zu 10,00 € je Stunde zu vergüten.

Bei längerer Verletzung mit Krankenhausaufenthalt ergibt sich ein beträchtlicher Anspruch, der mehrere tausend Euro betragen kann. Es wäre doch schade, diese Schadensposition zu vergessen. Freiwillig wird der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung nicht darauf hinweisen sondern nur die allgemein bekannten Schäden regulieren und den Fall abschließen.

Übrigens: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung abhalten z.B. einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Schäden zu beauftragen, denn auch die dabei entstehenden Kosten sind ein von der Gegenseite zu ersetzender Schaden.

 

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