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Wissenswertes zum Erbrecht

Das Rechtssystem in Deutschland ist so vielschichtig und kompliziert, dass auch ein Rechtsanwalt nicht auf allen Rechtsgebieten gleich gut sein kann. Um ein Spezialist auf einem Rechtsgebiet zu werden ist es natürlich notwendig sich besondere theoretische und auch praktische Kenntnisse zu verschaffen. Der jeweilige Rechtsanwalt ist dann evtl. berechtigt den Titel „Fachanwalt“ zu führen. Seit Juli 2005 besteht die Möglichkeit „Fachanwalt für Erbrecht“ zu werden. Seit 2009 ist Herr Rechtsanwalt Ralf Leist Fachanwalt für Erbrecht.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Rechtsanwälte das Erbrecht schon beim Studium als „Stiefkind“ behandelt haben. Dabei ist die Antwort auf erbrechtliche Fragen für viele Leute von großer, teilweise existenzieller, Bedeutung. Es beginnt schon mit der Frage, ob überhaupt Regelungen für den Fall des Todes (z.B. ein Testament) getroffen werden sollen und wenn ja wie. Bei der Suche nach einer Antwort kann sich schnell herausstellen, dass es besser wäre schon zu Lebzeiten teilweise Vermögen zu übertragen, sei es, weil man sich der Last der Unterhaltung eines Hauses entledigen will (Verschenken eines Hausgrundstückes), nun endlich aus dem Arbeitsleben aussteigen will und mit der „Firma“ nichts mehr zu tun haben will (Unternehmensübertragung) oder einfach nur Erbschaftssteuer „sparen“ will.

Auch die Frage nach einer gerechten Verteilung der künftigen Erbschaft ist vielen wichtig. Muss alles gleichmäßig verteilt werden oder darf jemand bevorzugt oder sogar enterbt werden ? Gibt es eine Möglichkeit den Pflichtteilsanspruch zu umgehen ?

Nach dem Erbfall stellt sich für viele Erben die Frage: „Erbe ich jetzt ein Vermögen oder einen Schuldenberg.“ Eine Antwort auf diese Frage muss innerhalb von 6 Wochen gefunden werden um die Erbschaft noch ausschlagen zu können. Aber woher weis der Erbe wie groß die Erbschaft wirklich ist.

Ist man endgültig Erbe geblieben, will man natürlich auch seine Erbschaft in Besitz nehmen. Was aber wenn man gar nicht weis wo sich einzelne Erbstücke befinden oder wenn der Besitzer die Gegenstände nicht herausgibt ?

In den meisten Fällen erbt man auch nicht allein sondern mit anderen gemeinsam (Erbengemeinschaft). Wie wird die Erbschaft dann aber aufgeteilt ? Was kann man machen wenn einer wesentlich mehr bekommen hat als der andere?

Doch nicht nur für den Erben selbst ergeben sich Fragen. Wer z.B. enterbt worden ist hat evtl. einen Pflichtteilsanspruch. Er muss herausfinden wie groß die Erbschaft war und wie groß sein Pflichtteil ist.

Gegen die Erben gibt es auch Ansprüche die recht unbekannt sind. So hat z.B. der geschiedene Ehepartner gegen die Erben evtl. Ansprüche auf Unterhalt bis zur Höhe des Pflichtteils.

Auch wenn es viele Bücher zu diesen Themen gibt, können sie den individuellen Rat eines Fachmannes nicht ersetzen. Zu beachten ist auch, dass bei erbrechtlichen Fragen Emotionen eine große Rolle spielen auf die ein Mensch oftmals viel besser eingehen kann.

 

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