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Geschwindigkeitskontrollen

Geschwindigkeitskontrollen – auch „Wegelagerei“ genannt, kennt jeder Autofahrer zur Genüge. Wurde man geblitzt oder gelasert ist der Ärger groß, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert und man neben einer saftigen Geldbuße noch drei Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommt. Ist die Geldbuße vielleicht noch zu verkraften, schmerzen die Punkte doch schon sehr und ein Fahrverbot geht gleich gar nicht.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und ggfls. begründen. Sodann prüft die Bußgeldstelle, ob der Tatvorwurf aufrecht erhalten bleibt. Hier besteht die erste Möglichkeit z.B. das Fahrverbot wegzubekommen. Dieses kann z.B. in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden. Angesichts der leeren Haushaltskassen klappt diese Möglichkeit immer öfter.

Ein Vorbringen gegen die Richtigkeit der Messung scheitert in den meisten Fällen bei der Behörde. Das Verfahren wird dann an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die zwar ebenfalls prüft, aber fast immer das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weiterleitet. Dort können und müssen dann alle Einwendungen, auch gegen die Richtigkeit der Messung, vorgebracht werden. Grundsätzlich handelt es sich bei den Messverfahren um standardisierte Messverfahren, die fast niemals fehlerhaft arbeiten. Hauptsächliche Fehlerquelle ist, wie so oft, der Mensch selbst, denn es gibt eine Vielzahl von Regeln, die bei der Messung von den Messbeamten zu beachten sind. Die Messstelle muss richtig sein, Winkel müssen stimmen, die Art und Weise der Messung muss korrekt sein. Werden dabei Fehler gemacht, führt dies dazu, dass die Messung unbrauchbar ist oder dass höhere Abzüge zu machen sind. Manchmal reicht 1 km/h weniger um kein Fahrverbot zu erhalten. Ohne fachkundige Hilfe werden entsprechende Behauptungen aber sicher nicht beachtet. Helfen kann z.B. eine gutachterliche Erstbewertung. Die Kosten dafür übernimmt fast immer, soweit vorhanden, die Rechtsschutzversicherung. Und mit Hilfe eines Rechtsanwalts, dessen Kosten auch die Rechtsschutzversicherung trägt, kann dann das Gericht von der fehlerhaften Messung überzeugt werden und der Bußgeldbescheid aufgehoben oder zumindest das Fahrverbot beseitigt werden. (dies gilt auch für Abstandsmessungen und Rotblitzer).

Übrigens: Die früher praktizierte Vorgehensweise die Rechtskraft des Bußgeldbescheides hinauszuzögern um so zu einer Löschung schon fast abgelaufener „Flensburgpunkte“ zu kommen, klappt wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr.

 

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